AGB der Euphoria Intelligence GmbH für Marketing-, Beratungs-, Analyse- und Strategieleistungen. Leistungen, Pflichten, Vergütung und Haftung, transparent geregelt.
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der Euphoria Intelligence GmbH („Euphoria") und dem Kunden geschlossenen Verträge über Marketing-, Beratungs-, Analyse-, Strategie- und sonstige Agenturleistungen.
1.2 Alle im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen, den Angeboten von Euphoria, Briefingunterlagen des Kunden sowie ggf. gesondert in Textform zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen.
1.3 Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB.
1.4 Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nicht Vertragsbestandteil, selbst dann, wenn kein gesonderter schriftlicher Widerspruch erfolgt. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von Euphoria in Textform bestätigt werden.
2.1 Der Vertrag kommt durch ein Angebot von Euphoria und dessen Annahme durch den Kunden zustande. An ein Angebot ist Euphoria für einen Zeitraum von 14 Tagen gebunden.
2.2 Neben dem Angebot von Euphoria und diesen AGB gilt auch das Briefing des Kunden als vertragliche Grundlage für die Arbeit von Euphoria. Wird das Briefing mündlich erteilt, erstellt Euphoria im Nachgang über den Inhalt des Briefing-Gesprächs ein Protokoll, welches dem Kunden zeitnah zugeleitet wird. Das Briefing-Protokoll wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihm nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen widerspricht.
2.3 Soweit ein individueller Agentur- oder Rahmenvertrag geschlossen wird, gehen dessen Regelungen diesen AGB vor. Gleiches gilt für ausdrücklich abweichende individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot.
2.4 Mündliche Zusatzaufträge bedürfen der Bestätigung durch Euphoria in Schrift- oder Textform.
3.1 Die von Euphoria angebotenen Leistungen umfassen insbesondere Analyse und Strategie, Konzeption und Steuerung von Werbekampagnen, Suchmaschinenoptimierung und Optimierung der Sichtbarkeit in generativen KI-Systemen, Erstellung und Optimierung von Inhalten und Landing-Pages, Tracking und Analyse, Audits, Beratung, Schulungen sowie laufende Optimierung und Reporting. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Art und Umfang der konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder individuellen Vertrag.
3.2 Euphoria schuldet die Umsetzung der konkret beauftragten Leistungen im Rahmen des im Angebot oder individuellen Vertrag beschriebenen Leistungsumfangs nach bestem Wissen und Gewissen und dem allgemein üblichen Stand der Technik. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Insbesondere werden keine bestimmten Platzierungen, Sichtbarkeiten, Anfragen, Leads, Abschlüsse oder Kosten pro Ergebnis garantiert. Ergebnisse können von Entscheidungen, Richtlinien und Algorithmen der jeweiligen Plattform- und Systembetreiber beeinflusst werden, auf die Euphoria keinen Einfluss hat.
3.3 Abweichende Wünsche und Änderungen nach Vertragsschluss sind grundsätzlich möglich. Für daraus resultierenden Mehraufwand und Mehrkosten unterbreitet Euphoria dem Kunden ein Angebot, es sei denn der Kunde beauftragt nach Ziffer 2.4 direkt.
3.4 Euphoria ist berechtigt, die Leistungen selbst oder durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen.
4.1 Der Kunde ist sich bewusst, dass der Erfolg und die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkung abhängig sind. Hierzu ist notwendig, dass der Kunde von ihm zu stellende Daten, Informationen und Materialien absprache- und fristgemäß beibringt und etwaige Freigaben unverzüglich erteilt.
4.2 Insbesondere ist der Kunde zur Erbringung der nachfolgend nicht abschließend beschriebenen Mitwirkungshandlungen verpflichtet: Nach Beginn der Zusammenarbeit stellt der Kunde die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge innerhalb der vereinbarten oder einer von Euphoria gesetzten angemessenen Frist bereit. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen der Euphoria zeitnah zu prüfen und Beanstandungen in Textform unter genauer Beschreibung zu melden.
4.3 Der Kunde benennt Euphoria einen oder mehrere Ansprechpartner, die für die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich sind und für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen dürfen.
4.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist die Euphoria von der Leistungspflicht befreit. Leistet die Euphoria dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend des Angebots in Rechnung.
4.5 Der Kunde garantiert, dass er Inhaber aller urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte an den Materialien, Inhalten und Leistungen ist, und keine Rechte Dritter verletzt. Zudem räumt der Kunde der Euphoria während der Vertragslaufzeit die zur Erfüllung des Vertrages nötigen Nutzungsrechte an den eingetragenen Namen, Marken und Logos sowie Mediadaten (insb. Fotografien) des Kunden für Marketing-Kampagnen, Landing-Pages und für gespiegelte Webpages kostenfrei ein.
4.6 Nehmen der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte Änderungen an den von Euphoria betreuten Konten, Systemen, Kampagnen, Tracking-Setups oder Inhalten vor, haftet Euphoria nicht für hierdurch verursachte Auswirkungen auf die Leistungsergebnisse. Erforderliche Korrektur- oder Wiederherstellungsarbeiten können nach den vereinbarten Sätzen abgerechnet werden.
4.7 Nimmt Euphoria auf Anforderung des Kunden eine Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass kein Fehler im Verantwortungsbereich von Euphoria vorliegt, kann Euphoria den hierfür entstandenen Aufwand nach den vereinbarten Sätzen abrechnen.
5.1 Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem Angebot.
5.2 Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
5.3 Ändert der Kunde in Absprache mit Euphoria die laufende Kampagne oder wünscht der Kunde die Realisierung von Sonderwünschen, so werden diese Leistungen von Euphoria nach den im Angebot festgelegten Sätzen abgerechnet.
5.4 Der jeweilige Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu überweisen. Die Nichteinhaltung der Zahlungsfristen setzt den Kunden automatisch in Verzug. Einer gesonderten Zahlungserinnerung bedarf es dafür nicht.
5.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Darüber hinaus besteht ein Aufrechnungsverbot.
5.6 Euphoria berechnet ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die gesetzliche Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB sowie die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleiben unberührt.
6.1 Euphoria erbringt Tätigkeiten zu den üblichen Geschäftszeiten von 09:00 bis 18:00 Uhr von Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen.
6.2 Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden können die Tätigkeiten außerhalb der unter 6.1 genannten Geschäftszeiten erbracht werden. Die Leistungen sind in diesem Falle extra zu vergüten.
7.1 An den für den Kunden eigens erstellten Arbeitsergebnissen räumt Euphoria dem Kunden nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine eigenen geschäftlichen Zwecke ein.
7.2 An eigenen Methoden, Vorlagen, Frameworks, Skripte, Tools, Auswertungslogiken und Know-how behält Euphoria sämtliche Rechte, auch wenn diese im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden.
7.3 Konten, Domains und Systeme, die auf den Namen des Kunden laufen, bleiben in dessen Inhaberschaft. Euphoria erhält nur die zur Vertragserfüllung erforderlichen Zugriffsrechte. Bei Vertragsende werden diese Zugriffsrechte zurückgegeben. Eine weitergehende Aufbereitung, Dokumentation, Migration oder Einarbeitung eines Nachfolgedienstleisters erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Vergütung.
7.4 Legt Euphoria auf Wunsch des Kunden Konten, Domains, Abonnements oder Lizenzen im eigenen Namen an, trägt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Auf Verlangen des Kunden überträgt Euphoria diese nach Ausgleich aller fälligen Forderungen auf den Kunden, soweit die Bedingungen des jeweiligen Anbieters dies zulassen. Auf den Namen des Kunden registrierte Domains stehen ausschließlich dem Kunden zu.
Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung zugehenden oder ihnen anderweitig bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung gilt zudem auch während zwei Jahren über das Vertragsende hinaus.
9.1 Euphoria haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in den sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Euphoria nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
9.3 Der Kunde ist für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte alleine verantwortlich. Euphoria haftet insbesondere nicht für in Werbemaßnahmen enthaltene Sachaussagen über Produkte und/oder Leistungen des Kunden.
9.4 Der Kunde stellt Euphoria von allen Verpflichtungen frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung von urheber-, wettbewerbs- und markenrechtlichen oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten geltend machen.
9.5 Die Euphoria ist berechtigt, die im Namen ihrer Kunden erstellten Seiten und Kampagnen ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen, oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn die Euphoria von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.
9.6 Euphoria verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit dem in Ziffer 3.2 beschriebenen Sorgfaltsmaßstab durchzuführen. Der Kunde hat das Recht, die rechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf eigene Kosten durch eine sachkundige Person seiner Wahl überprüfen zu lassen.
10.1 Euphoria ist berechtigt, auch für andere Unternehmen derselben oder einer vergleichbaren Branche tätig zu werden. Besteht im Einzelfall ein konkreter Interessenkonflikt, der die vertragsgemäße Leistungserbringung für den Kunden wesentlich beeinträchtigen kann, informiert Euphoria den Kunden hierüber. Eine weitergehende Exklusivität bedarf einer ausdrücklichen individuellen Vereinbarung.
10.2 Der Kunde kann jederzeit mit anderen Agenturen oder Dritten Verträge über Werbeleistungen abschließen. Er ist nicht verpflichtet, ausschließlich Euphoria mit der Erbringung von Werbeleistungen im Bereich des Vertragsgegenstandes zu beauftragen.
11.1 Euphoria gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter, stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
11.2 Euphoria erstellt die beauftragten Marketingmaßnahmen nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Kunden. Euphoria kann nicht garantieren, dass die gewählten Maßnahmen zu einer generellen Steigerung der Nachfrage, des Geschäftsvolumens oder der Anzahl von Anfragen, Leads oder Abschlüssen führen.
12.1 Die Vertragslaufzeit sowie etwaige Mindestlaufzeiten, Verlängerungszeiträume und ordentliche Kündigungsfristen richten sich nach den im jeweiligen Angebot, Agenturvertrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung mit dem Kunden getroffenen Regelungen.
12.2 Soweit für einzelne Leistungen oder Vertragsbestandteile abweichende Laufzeiten oder Kündigungsregelungen vereinbart werden, gehen diese individuellen Vereinbarungen den Regelungen dieser AGB vor. Kündigungen bedürfen der Textform.
12.3 Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zu dessen vereinbartem Ende nicht zugemutet werden kann. Beruht der wichtige Grund auf der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder eine Abmahnung auszusprechen, soweit dies nicht aufgrund besonderer Umstände entbehrlich ist.
12.4 Ein wichtiger Grund für Euphoria kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung mit wesentlichen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist, erforderliche Mitwirkungshandlungen trotz Aufforderung und angemessener Frist nachhaltig unterlässt, von Euphoria rechtswidrige Maßnahmen verlangt oder in sonstiger Weise erheblich gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
12.5 Im Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die bis zum Wirksamwerden der Beendigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen sowie sonstige bis dahin entstandene und vom Kunden zu tragende Kosten entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen abzurechnen. Bereits begonnene, vom Kunden freigegebene Maßnahmen sowie nicht mehr abwendbare Verbindlichkeiten gegenüber Dritten trägt der Kunde. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben unberührt.
Euphoria ist nach Zusage des Kunden berechtigt, ihn als Referenzkunden auf den Webseiten der Euphoria nach außen zu kommunizieren. Euphoria ist dabei berechtigt, den Namen des Kunden sowie das für seine Firmierung verwendete Logo unter Angabe der für den Kunden erbrachten Leistungen als Kundenreferenz in eigener Werbung zu verwenden. Dies erfolgt ausschließlich in einer üblichen und dem Kunden zumutbaren Art und Weise.
14.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Marburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und gesetzlich kein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist.
14.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.