Diese Erklärung gilt für die auf euphoriaintelligence.com veröffentlichten Webseiten. Wir bemühen uns, alle Inhalte und Funktionalitäten barrierefrei anzubieten — im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise erfüllt.
Die Aspekte „barrierefreie Schriftarten mit einer Mindestgröße von 16 Pixel" und „einfache Sprache und Erklärung von Fachbegriffen" sind mit dem Erfolgskriterium im Sinne der Anforderung der BITV 2.0 nicht vereinbar. Diese werden in den regelmäßigen Wartungsarbeiten der Website kontinuierlich behoben, um eine vollständige Barrierefreiheit der Website zu gewährleisten.
Solltest du auf unseren Webseiten auf Barrieren stoßen oder Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, helfen wir dir gerne weiter.
Um zu gewährleisten, dass diese Website den Anforderungen der Barrierefreiheit laut BITV HE 2019 genügt, kannst du dich an die Medienanstalt Hessen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Falls Euphoria Intelligence GmbH nicht innerhalb der in § 6 Absatz 1 BITV HE 2019 vorgesehenen Frist auf deine Anfrage antwortet, kannst du dich an den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden: